Die Checkliste berücksichtigt jenes Leasing, bei dem der Leasinggeber seinen Sitz in einem EU-Staat hat. Die Ausführungen gelten ab 1.1.2010 für die langfristige Vermietung (mehr als 30 Tage) und nur für den Unternehmer.
1. Schritt: Rechnung/Umsatzsteuer/Vorsteuer
Der österreichische Leasingnehmer erhält in der Leasingrechnung Umsatzsteuer verrechnet, da diese auf den Leasingempfänger übergeht (Reverse Charge). Der österreichische Unternehmer hat dann 20 % Umsatzsteuer an die österreichische Finanz abzuführen. Diese Umsatzsteuer kann sich der Unternehmer im Regelfall bei PKW Leasing nicht wieder abziehen.
Der österreichische Unternehmer kann die an das Finanz abgeführte USt als Vorsteuer nur dann wieder abziehen, wenn es sich um ein VSt-abzugsberechtigtes Fahrzeug (siehe Liste der VSt-abzugsberechtigten Kfz) handelt oder wenn eine begünstigte Verwendung (Fahrschulkraftfahrzeug, Vorführkraftfahrzeug, Fahrzeug, das ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt ist, Kraftfahrzeug, das mindestens zu 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder Vermietung dient) vorliegt.
2. Schritt: Zulassung
Sie benötigen:
Antragsformular, Typenschein bzw. Bestätigung der Prüfstelle bzw.
Einzelgenehmigung, Kaufvertrag, Versicherungsbestätigung, Meldezettel,
Finanzamtsbestätigung (Nova bezahlt). Hinweis zur Finanzamtsbestätigung:
Die Bestätigung wird erst nach Bezahlung der vorläufigen NoVA ausgestellt
und kostet € 13,00 an Gebühren.
Die Überführung nach Österreich, die Abfuhr der NoVA und die Typisierung werden in aller Regel durch den Leasinggeber durchgeführt.






