Mag. Gerhard Wertanzl
Zusammenfassende Meldungen müssen ab 2010 früher abgegeben werden

Adresse:
Testarellogasse 24/18
A-1130 Wien

Tel: +43 1 87732-30
Fax: +43 1 87943-31
eMail:

Zusammenfassende Meldungen müssen ab 2010 früher abgegeben werden

Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2009/10

Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden. Trotzdem sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um seine Steuersituation nochmals zu überdenken. Nachfolgend haben wir eine Checkliste der Steuersparpotenziale erstellt, die man noch vor dem Jahreswechsel beachten sollte. ...mehr

Kinderbetreuungsgeld Neu ab 1.1.2010

Im Folgenden wollen wir einen Überblick über die geplanten Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld Neu geben (Stand: Regierungsvorlage). ...mehr

EORI-Nummer: Für alle im Außenhandel tätigen Unternehmen wichtig

Wirtschaftsbeteiligte, die am grenzüberschreitenden Außenhandel mit Nicht-EU-Ländern beteiligt sind, und damit durch ihre Importe bzw. Exporte mit den Zollbehörden Kontakt haben, sind verpflichtet, sich zu registrieren. ...mehr

Zusammenfassende Meldungen müssen ab 2010 früher abgegeben werden

Mit der dritten Änderung der FinanzOnline-Erklärungsverordnung wurde festgelegt, dass die elektronische Übermittlung der Zusammenfassenden Meldungen für Meldezeiträume, die nach dem 31.12.2009 beginnen, schon bis zum Ablauf des auf den Meldezeitraum folgenden Kalendermonats zu erfolgen hat. ...mehr

Zusammenfassende Meldungen müssen ab 2010 früher abgegeben werden

Mit der dritten Änderung der FinanzOnline-Erklärungsverordnung wurde festgelegt, dass die elektronische Übermittlung der Zusammenfassenden Meldungen für Meldezeiträume, die nach dem 31.12.2009 beginnen, schon bis zum Ablauf des auf den Meldezeitraum folgenden Kalendermonats zu erfolgen hat.

Die Zusammenfassende Meldung für Jänner 2010 muss also bis spätestens Ende Februar 2010 und jene für das erste Quartal 2010 bis Ende April 2010 übermittelt werden.

Diese Neuregelung bewirkt, dass das Datum der Abgabe der Zusammenfassenden Meldung nicht mehr mit dem Datum für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen übereinstimmt.
Da die Zusammenfassende Meldung aus der laufenden Buchhaltung erstellt wird, ist es erforderlich, die Buchhaltungen früher als bisher fertig zu stellen, falls Geschäftsfälle vorliegen, die eine Meldepflicht für eine Zusammenfassende Meldung auslösen.
Wie berichtet sind hier ab 1.1.2010 nicht nur innergemeinschaftliche Lieferungen, sondern auch Dienstleistungen betroffen, die in anderen EU-Mitgliedsländern steuerbar sind, bei denen aber die Steuerpflicht auf den Leistungsempfänger übergeht (Reverse Charge).

Stand: 14. Oktober 2009

Ausgabe:
Logo Mag. Gerhard Wertanzl Testarellogasse 24/18, 1130 Wien, Austria, Work Tel: +43 1 87732-30, Fax: +43 1 87943-31,
Logo von Atikon Atikon Kornstraße 4 4060 Leonding Austria Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20